Die Rechtsprechungsdatenbank NRWE ist eine in der Regel kostenfreie und für jedermann über das Internet (www.nrwe.de) zugängliche Onlinedatenbank, in der alle Entscheidungen nordrhein-westfälischer Gerichte, an denen ein öffentliches Interesse besteht, in anonymisierter Form im Volltext abgerufen werden können. Der Abruf und die Nutzung von Entscheidungen, die bereits in der Rechtsprechungsdatenbank NRWE enthalten sind, sind kostenfrei. Auf die Art der Nutzung kommt es in diesem Fall nicht an.

Soweit einzelne Entscheidungen redaktionell aufbereitet sind – z. B. durch Leitsätze oder Schlagworte– sind diese redaktionellen Bestandteile urheberrechtlich geschützt.
Für die Recherche stehen Ihnen umfangreiche Suchfunktionen zur Verfügung, die ausführlich in der Hilfe (Aufruf über die gleichlautende Schaltfläche) beschrieben werden. Bitte beachten Sie, dass die Randziffern am rechten Rand des Entscheidungstextes nicht Bestandteil der Originalentscheidung sind. Sie werden automatisiert vergeben, um präzise Zitate zu ermöglichen.


Entscheidungsversand

Anonymisierte Entscheidungen werden grundsätzlich nicht mehr in Schriftform übermittelt, sondern im Falle einer Anforderung in die Rechtsprechungsdatenbank NRWE eingestellt. Wenn die von Ihnen gesuchte Entscheidung noch nicht in der Rechtsprechungsdatenbank NRWE enthalten ist, können Sie sich mithilfe der voreingestellten Vorlage des Antrags auf Veröffentlichung der Entscheidung an die Verfahrenspflegestelle NRWE (nrwe@olg-koeln.nrw.de) wenden:

 

Anfrage auf Einstellung in die Rechtsprechungsdatenbank NRWE.

 

Rechtsprechungsdatenbank der Justiz Nordrhein-Westfalens