Zentrales Fortbildungsprogramm für die Justiz NRW
Die Justiz bietet eine Vielzahl an Fortbildungsmaßnahmen an, mit denen jede Beschäftigte und Bedienstete und jeder Beschäftigter und Bediensteter sich auf die alltäglichen und besonderen Anforderungen an Wissen und Fähigkeiten vorbereiten kann.
Wir hoffen, dass Sie auf der Suche nach Ihrer idealen Fortbildung fündig werden. Sollte Ihnen eine Maßnahme fehlen, bitte informieren Sie uns!
Aufrufen können Sie das zentrale Fortbildungsprogramm für die Justiz online - tagesaktuell und direkt im Zugriff!
Mit der Suchmaske können Sie gezielt nach bestimmten Veranstaltungen suchen und filtern nach
- Programmbereichen und/oder Zielgruppen,
- Stichworten in allen oder in ausgewählten Bereichen.
Damit informieren Sie sich schnell und effektiv über die notwendigen Einzelheiten jeder Veranstaltung. Sie erfahren Termin, Ziel und Inhalt der Veranstaltungen sowie Methoden und Voraussetzungen.
Sollten Sie noch Fragen haben: Ihre Ansprechpartner/-innen helfen Ihnen gerne weiter.
Zudem steht das Gesamtprogramm nach wie vor als pdf-Datei zum Herunterladen zur Verfügung.
Nutzen Sie auch die Möglichkeiten, sich direkt an Ihrem Arbeitsplatz fortzubilden mit der Bildungsplattform der Justizakademie!
Zentrales Fortbildungsangebot der Justizakademie des Landes Nordrhein-Westfalen
Datum | Kennziffer | Titel |
---|---|---|
07.05.2024 - 08.05.2024 | 24E0023-1 | Strahlenschutz und Gepäckdurchleuchtung - Grundlehrgang (StrB) |
Kennziffer 24E0023-1 Ziel Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben Fachkunde im Strahlenschutz und bei der Gepäckdurchleuchtung erworben.
Inhalt 1. Die Strahlenschutzverantwortlichen oder Strahlenschutzbeauftragten einer Behörde oder eines Gerichts müssen nach § 47 Abs. 1 der Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (StrlSchV) über eine Fachkunde verfügen, die sie in der Regel durch
- eine für den jeweiligen Anwendungsbereich geeignete Ausbildung, - praktische Erfahrung und - die erfolgreiche Teilnahme an anerkannten Kursen erwerben. Den ersten Teil der Veranstaltung bildet der zum Erwerb der Fachkunde notwendige anerkannte Strahlenschutzkurs. Am Ende dieses Teils ist ein schriftlicher Test zu absolvieren. Über das Bestehen wird eine Bescheinigung erteilt. 2. Im zweiten Teil der Veranstaltung wird die für den Einsatz eines Gepäckdurchleuchtungsgerätes erforderliche Sachkunde vermittelt. Voraussetzungen keine
Zielgruppe Strahlenschutzbeauftragte
Methoden Vortrag, Diskussion, Test
Hinweise Im ersten Teil der Veranstaltung findet der anerkannte Kurs nach der Fachkunde-Richtlinie Technik zur RöV statt, der gemäß Richtlinie mit einer schriftlichen Prüfung abzuschließen ist. Bei Bestehen der Abschlussprüfung wird von der Kursstätte für Strahlenschutz eine Bescheinigung ausgestellt, mit der später beim Landesinstitut für Arbeitsgestaltung in Düsseldorf die Fachkunde R3 beantragt werden kann.
Die Veranstaltung ist nicht geeignet für medizinisches Fachpersonal. Ansprechpartner/-in Jeanette Schydlowski
02361 481-206 Datum 07.05.2024, 10:00 Uhr - 08.05.2024, 17:00 Uhr
Ort Justizakademie des Landes Nordrhein-Westfalen
Recklinghausen |