Ziel des Vorhabens ist es, im Sinne des Teilhabe- und Integrationsgesetzes NRW gesellschaftliche Vielfalt in der Justiz NRW abzubilden und die Justiz NRW insbesondere für Menschen mit Einwanderungsgeschichte und sozioökonomisch Schlechtergestellte attraktiver und zugänglicher zu machen und ein diversitätsgerechtes, diskriminierungsarmes Arbeitsumfeld sicherzustellen. Ein weiteres Ziel dieser Diversitätsförderung ist eine diskriminierungssensible Interaktion der Justiz mit Bürgerinnen und Bürgern. Die Diversitätsförderung soll in der Justiz NRW über eine systematische, dezentrale und partizipative Organisationsentwicklung in den einzelnen Justizbehörden vorangetrieben werden, wofür im Rahmen des Modellprojekts eine diversitätsgerechte Organisationsentwicklung in Justizbehörden in NRW aufgebaut und mit mindestens acht Pilotbehörden durchgeführt werden soll. Langfristig soll für alle Justizbehörden in NRW ein Angebot geschaffen werden, mit dessen Hilfe sie Veränderungsprozesse in der Behördenstruktur und kultur mit dem Ziel der Diversitätsförderung gestalten können.
Hierfür ist geplant, das ZIK zu einer neuen Beratungsstelle weiterzuentwickeln, die diversitätsorientierte Veränderungsprozesse in Justizbehörden begleitet.