Am 25.11.2024 fand die Auftaktveranstaltung „NRW gemeinsam gegen Gewalt -Landesaktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention“ im Wissenschaftspark in Gelsenkirchen statt, zu dem die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKJFGFI NRW) Josefine Paul eingeladen hat. Teilnehmende von verschiedenen Institutionen der Gewalt- und Frauenhilfe, aus Politik, Polizei und Justiz kamen zusammen. Die Justiz war durch Kolleginnen und Kollegen des des Ministeriums der Justiz, der Justizakademie und des Amtsgerichts Gelsenkirchen vertreten. In ihrer Keynote Speech zeigte Frau Johanna Nelles, die Exekutivsekretärin der Istanbul-Konvention und Leiterin der Abteilung Gewalt gegen Frauen des Europarats, verschiedene Felder auf, in denen der Schutz von Frauen und Mädchen in den Vertragsstaaten – insbesondere im Bereich der Prävention – wirksamer ausgestaltet werden kann. Frau Ministerin Josefine Paul hatte zuvor betont, dass insbesondere die Vernetzung aller Akteure in festen Strukturen und mit gemeinsamer Strategie ein wichtiger Baustein ist, um diesen Schutz in der Praxis auf der Basis des Landesaktionsplans auszugestalten.
Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, auch bekannt als Istanbul-Konvention, hat in Deutschland seit dem 01.02.2018 Geltung und betrifft die Arbeit der Justiz in vielfältiger Weise, etwa in der Strafverfolgung und bei Familien- und Gewaltschutzsachen. Seine Zielsetzung, Frauen und Mädchen wirksam vor geschlechtsspezifischer Gewalt zu schützen, ist daher im Fortbildungsprogramm der Justizakademie umfassend verankert. Zahlreiche strafrechtliche, familienrechtliche und interdisziplinäre Fortbildungen, die sich mit dem Opferschutz und mit opfergerechten Verfahren befassen, haben ihren festen Platz in der Fortbildung. Seit 2022 findet jährlich eine eintägige Online-Veranstaltung für Familienrichterinnen und -richter statt, die sich explizit mit den Auswirkungen von häuslicher Gewalt auf Kindschaftsverfahren unter Beachtung der Anforderungen der Istanbul-Konvention beschäftigt. Zwei hilfsreiche e-Learning-Formate auf der Bildungsplattform der Justizakademie zu den Themen „Opferschutz“ und „Schutz und Hilfe bei häuslicher Gewalt“ bieten Gelegenheit zum Selbststudium. Im März 2025 wird eine zweitägige interdisziplinäre Präsenzveranstaltung „Strafrecht und Familienrecht - Häusliche Gewalt“ angeboten, die einen Schwerpunkt auf die Berücksichtigung der Istanbul-Konvention setzt.
Informieren Sie sich gern im Fortbildungsprogramm der Justizakademie oder auf der Bildungsplattform, ob auch für Ihre Arbeit etwas dabei ist.
Die Justizakademie wird bei der Weiterentwicklung des Aktionsplanes mitwirken und dabei ein besonderes Augenmerk auf fortbildungsrelevante Gesichtspunkte richten. Für den 17.02.2025 hat das MKJFGFI NRW bereits eine interdisziplinär besetzte Schwerpunktveranstaltung zum Thema „Gewaltschutz in familiengerichtlichen Verfahren“ terminiert. Bei Fragen wenden Sie sich an die zuständige Fortbildungsdezernentin, Frau Richterin am Amtsgericht Klein-Heßling .
Quelle: MKJFGFI NRW