Zentrales Fortbildungsangebot der Justizakademie des Landes Nordrhein-Westfalen
Datum | Kennziffer | Titel |
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08.05.2024 | 24E0026-1 | Strahlenschutz und Gepäckdurchleuchtung - Verlängerungslehrgang (StrB) |
Kennziffer 24E0026-1 Ziel Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben ihre Fachkunde im Strahlenschutz und bei der Gepäckdurchleuchtung aufgefrischt.
Inhalt 1. Nach § 48 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (StrlSchV) müssen die Strahlenschutzverantwortlichen oder Strahlenschutzbeauftragten einer Behörde ihre Fachkunde im Strahlenschutz mindestens alle fünf Jahre durch eine erfolgreiche Teilnahme an einem anerkannten Kurs oder anderen als geeignet anerkannten Fortbildungsmaßnahmen aktualisieren.
Dies geschieht im ersten Teil der Veranstaltung. Am Ende dieses Teils ist ein schriftlicher Test zu absolvieren. Über das Bestehen wird eine Bescheinigung erteilt. 2. Im zweiten Teil der Veranstaltung wird die Sachkunde für den Einsatz eines Gepäckdurchleuchtungsgerätes vermittelt. Voraussetzungen Besitz der Fachkunde R3 ist Voraussetzung.
Zielgruppe Strahlenschutzbeauftragte
Methoden Vortrag, Diskussion,Test
Hinweise Die Veranstaltung ist nicht geeignet für medizinisches Fachpersonal.
Ansprechpartner/-in Jeanette Schydlowski
02361 481-206 Datum 08.05.2024, 09:00 - 16:30 Uhr
Ort Justizakademie des Landes Nordrhein-Westfalen
Recklinghausen |