Datum Kennziffer Titel
07.05.2024 - 08.05.2024 24E0023-1 Strahlenschutz und Gepäckdurchleuchtung - Grundlehrgang (StrB)
Ziel
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben Fachkunde im Strahlenschutz und bei der Gepäckdurchleuchtung erworben.
Inhalt
1. Die Strahlenschutzverantwortlichen oder Strahlenschutzbeauftragten einer Behörde oder eines Gerichts müssen nach § 47 Abs. 1 der Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (StrlSchV) über eine Fachkunde verfügen, die sie in der Regel durch

     - eine für den jeweiligen Anwendungsbereich geeignete Ausbildung,
     - praktische Erfahrung und
     - die erfolgreiche Teilnahme an anerkannten Kursen

     erwerben.

Den ersten Teil der Veranstaltung bildet der zum Erwerb der Fachkunde notwendige anerkannte Strahlenschutzkurs. Am Ende dieses Teils ist ein schriftlicher Test zu absolvieren. Über das Bestehen wird eine Bescheinigung erteilt.

2. Im zweiten Teil der Veranstaltung wird die für den Einsatz eines
Gepäckdurchleuchtungsgerätes erforderliche Sachkunde vermittelt.
Voraussetzungen
keine
Zielgruppe
Strahlenschutzbeauftragte
Methoden
Vortrag, Diskussion, Test
Hinweise
Im ersten Teil der Veranstaltung findet der anerkannte Kurs nach der Fachkunde-Richtlinie Technik zur RöV statt, der gemäß Richtlinie mit einer schriftlichen Prüfung abzuschließen ist. Bei Bestehen der Abschlussprüfung wird von der Kursstätte für Strahlenschutz eine Bescheinigung ausgestellt, mit der später beim Landesinstitut für Arbeitsgestaltung in Düsseldorf die Fachkunde R3 beantragt werden kann.

Die Veranstaltung ist nicht geeignet für medizinisches Fachpersonal.
Ansprechpartner/-in
Jeanette Schydlowski
02361 481-206
Datum
07.05.2024, 10:00 Uhr - 08.05.2024, 17:00 Uhr
Ort
Justizakademie des Landes Nordrhein-Westfalen
Recklinghausen