Zentrales Fortbildungsangebot der Justizakademie des Landes Nordrhein-Westfalen

Datum Kennziffer Titel
08.05.2024 24E0026-1 Strahlenschutz und Gepäckdurchleuchtung - Verlängerungslehrgang (StrB)
Kennziffer
24E0026-1
Ziel
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben ihre Fachkunde im Strahlenschutz und bei der Gepäckdurchleuchtung aufgefrischt.
Inhalt
1. Nach § 48 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (StrlSchV) müssen die Strahlenschutzverantwortlichen oder  Strahlenschutzbeauftragten einer Behörde ihre Fachkunde im Strahlenschutz mindestens alle fünf Jahre durch eine erfolgreiche Teilnahme an einem anerkannten Kurs oder anderen als geeignet anerkannten Fortbildungsmaßnahmen aktualisieren.
Dies geschieht im ersten Teil der Veranstaltung. Am Ende dieses Teils ist ein schriftlicher Test zu absolvieren. Über das Bestehen wird eine Bescheinigung erteilt.


2. Im zweiten Teil der Veranstaltung wird die Sachkunde für den Einsatz eines
Gepäckdurchleuchtungsgerätes vermittelt.
Voraussetzungen
Besitz der Fachkunde R3 ist Voraussetzung.
Zielgruppe
Strahlenschutzbeauftragte
Methoden
Vortrag, Diskussion,Test
Hinweise
Die Veranstaltung ist nicht geeignet für medizinisches Fachpersonal.
Ansprechpartner/-in
Jeanette Schydlowski
02361 481-206
Datum
08.05.2024, 09:00 - 16:30 Uhr
Ort
Justizakademie des Landes Nordrhein-Westfalen
Recklinghausen