Zentrales Fortbildungsangebot der Justizakademie des Landes Nordrhein-Westfalen
Datum | Kennziffer | Titel |
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07.05.2024 - 08.05.2024 | 24E0023-1 | Strahlenschutz und Gepäckdurchleuchtung - Grundlehrgang (StrB) |
Kennziffer 24E0023-1 Ziel Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben Fachkunde im Strahlenschutz und bei der Gepäckdurchleuchtung erworben.
Inhalt 1. Die Strahlenschutzverantwortlichen oder Strahlenschutzbeauftragten einer Behörde oder eines Gerichts müssen nach § 47 Abs. 1 der Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (StrlSchV) über eine Fachkunde verfügen, die sie in der Regel durch
- eine für den jeweiligen Anwendungsbereich geeignete Ausbildung, - praktische Erfahrung und - die erfolgreiche Teilnahme an anerkannten Kursen erwerben. Den ersten Teil der Veranstaltung bildet der zum Erwerb der Fachkunde notwendige anerkannte Strahlenschutzkurs. Am Ende dieses Teils ist ein schriftlicher Test zu absolvieren. Über das Bestehen wird eine Bescheinigung erteilt. 2. Im zweiten Teil der Veranstaltung wird die für den Einsatz eines Gepäckdurchleuchtungsgerätes erforderliche Sachkunde vermittelt. Voraussetzungen keine
Zielgruppe Strahlenschutzbeauftragte
Methoden Vortrag, Diskussion, Test
Hinweise Im ersten Teil der Veranstaltung findet der anerkannte Kurs nach der Fachkunde-Richtlinie Technik zur RöV statt, der gemäß Richtlinie mit einer schriftlichen Prüfung abzuschließen ist. Bei Bestehen der Abschlussprüfung wird von der Kursstätte für Strahlenschutz eine Bescheinigung ausgestellt, mit der später beim Landesinstitut für Arbeitsgestaltung in Düsseldorf die Fachkunde R3 beantragt werden kann.
Die Veranstaltung ist nicht geeignet für medizinisches Fachpersonal. Ansprechpartner/-in Jeanette Schydlowski
02361 481-206 Datum 07.05.2024, 10:00 Uhr - 08.05.2024, 17:00 Uhr
Ort Justizakademie des Landes Nordrhein-Westfalen
Recklinghausen |