Aufgabenschwerpunkte des Zentrums für Interkulturelle Kompetenz
Das im Jahr 2018 eröffnete Zentrum wurde durch das Ministerium der Justiz NRW eingerichtet, um gesellschaftliche Herausforderungen an den Rechtsstaat zu erkennen und die Kompetenzen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justiz in den Bereichen Extremismusprävention, interkulturelle Kompetenz, Nichtdiskriminierung, Diversität und im Umgang mit Antisemitismus, Rassismus und weiteren Ungleichwertigkeitsideologien zu fördern.
Zu den Aufgaben des ZIK gehören Entwicklung und Steuerung von Fortbildungen sowie konzeptuelle Unterstützung des Ministeriums der Justiz und des Geschäftsbereichs in den oben genannten Themenfeldern. Darüber hinaus unterstützt das ZIK die Justiz NRW in ihren Bemühungen, das Vertrauen in den Rechtsstaat zu fördern und Zugänge zum Rechtsstaat für Personen mit wenig Wissen über den Rechtsstaat und/oder Vorbehalten gegen den Rechtstaat zu verbessern. Hierzu gehört der Aufbau einer Konzeptions- und Koordinierungsstelle zur Förderung des rechtsstaatlichen Dialogs mit einem tragfähigen Netzwerk.
Im Rahmen der Rechtsstaatsstärkung befasst sich das ZIK mit der Entwicklung neuer interkultureller Fortbildungskonzepte, mit der Pilotierung des Einsatzes von Sprach- und Kulturmittlerinnen und -mittlern für die Justiz NRW sowie weiteren Vorhaben, die das übergeordnete Ziel unterstützen und damit zugleich einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt leisten.