Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Fortbildungsveranstaltungen der Justizakademie erhalten ihre entstandenen Fahrtkosten auf Antrag nach den jeweils geltenden Vorschriften der Trennungsentschädigungsverordnung (TEVO) durch die Justizakademie erstattet.

Der Erlass des JM klärt im Einzelnen auf: